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Lotterie als versichertes Gewinnspiel? SPS Clever Winning
Vor dem Hintergrund des Lotterie-Staatsvertrags, z.T. auch in Hinblick auf die Novelle des UWG, sehen viele Werbetreibende ihre Möglichkeiten eingeschränkt. Promotions und Gewinnspiele, gleichgültig, ob mit SPS - Gewinnspielversicherung oder nicht, sind jedoch vom Lotterie-Staatsvertrag kaum und von der UWG-Novelle nur wenig betroffen, so dass insoweit „Entwarnung“ zu geben ist.



1. Der Lotterie-Staatsvertrag regelt das Glückspiel. Ein solches liegt vor, wenn die Entscheidung über den Gewinn zumindest überwiegend vom Zufall abhängig ist und die Teilnahme Geld kostet. Glücksspiele dürfen nur mit staatlicher Erlaubnis veranstaltet werden.
Da Gewinnspiele im Rahmen einer Werbe-/Marketingaktion regelmäßig keinen geldwerten Einsatz erfordern, sind sie insoweit nicht betroffen.

2. Der UWG-Novelle setzt die EU-Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken um. Sie harmonisiert das Wettbewerbsrecht der Mitgliedsländer. Da das deutsche Wettbewerbsrecht schon bisher recht hohe Anforderungen aufgestellt hat, ergeben sich durch die Novelle insgesamt keine gravierenden Verschärfungen.

Die Veranstaltung von Gewinnspielen in der Form von kostenlosen Lotterien wird daher von beiden Normen nicht nennenswert über das bisherige Maß hinaus eingeschränkt.

Werbetreibende sehen in der voranschreitenden Regulierung des Glückspielmarktes sogar eine Chance: Das grundsätzliche Interesse der Bevölkerung an Glücksspielen kann durch Werbeverbote etc. allenfalls eingeschränkt werden. In demselben Maße, in dem es unbefriedigt bleibt, erzielen hieran anknüpfende Werbeanreize höhere Aufmerksamkeitswerte.

Das Grundschema eines Gewinnspiels mit Lotteriecharakter ist immer das gleiche: Der Teilnehmer tippt eine festgelegte Anzahl Zahlen aus einer definierten Menge: 6 aus 40, 6 aus 49…. Die „Verpackung“ der Lotterie ist dabei beliebig: Adventskalender, Lieblingsprodukte-Auslese, Sportlerwahl…. Die Gewinn-Wahrscheinlichkeit ist berechenbar und der/die Hauptpreis(e) über eine Cleverwinning - Versicherung (Risikoübernahme) abzusichern.
Im Ergebnis kann daher ungeachtet der neuesten gesetzgeberischen Anstrengungen auch weiterhin mit einem kleinen Budget eine hochattraktive „Lotterie-Promotion“ durchgeführt werden.

Die SPS GmbH & Co. KG mit Sitz in Oberhaching bei München wurde Ende 1999 gegründet und sichert seitdem Marketingaktionen in Deutschland, Österreich, der Schweiz, Liechtenstein und Luxemburg ab.
Als Tochter des Weltmarktführers SCA Promotions, Inc. mit Sitz in Dallas/USA verfügt SPS über extrem leistungsstarke Partner. Die Gruppe hat bisher mehr als 12 Milliarden US$ Gewinnsumme abgesichert und über 130 Millionen US$ ausbezahlt.
SPS konzipiert aufmerksamkeitsstarke Promotionaktionen, sichert die Gewinne ab, übernimmt das Risiko von Rabatt-, Probier- und Geld-zurück-Aktionen und bietet auf Wunsch sämtliche Leistungen im Umfeld einer Promotion aus einer Hand. Das Unternehmen versteht sich dabei als Dienstleister mit Kundenschutzgarantie für Werbe- und Eventagenturen, aber auch für Handel und Industrie. Der Kundenstamm der SPS besteht aus zahlreichen Blue Chips wie Henkel, Inbev, Colgate, Bitburger, 9Live, Computerbild, Sat1 u.v.m. Weitere Informationen unter www.sp-s.de

Pressekontakt SPS GmbH & Co.KG Oberhaching
Ansprechpartner: Herr Ingo Philipps
Telefon: 0899430460
Homepage: http://www.cleverwinning.de


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